Vertragsbedingungen

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Die Anmeldung kann schriftlich oder auch fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmeldenden auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigene Verpflichtung einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluß wird die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR dem Kunden die Buchungsbestätigung aushändigen.
Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR vor, an das sie für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR die Annahme erklärt.

2. Bezahlung
a) Mit Vertragsabschluß kann eine Anzahlung bis zur Höhe von zehn von Hundert des Reisepreises, höchstens
jedoch 250,-- € pro Person gefordert werden.
B) Die Reiseunterlagen werden dem Kunden je nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei der
Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR zugesandt oder gegen Zahlung bei der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR ausgehändigt.

3. Leistungen
Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen in der Offerte, im Flyer oder in den Webseiten und aus den darauf bezugnehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
Die gemachten Angaben sind für die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR bindend. Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Beherbergungsvertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht beeinträchtigen.
Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Buchung zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Die kompletten Reiseunterlagen sind der Erklärung beizufügen.
Wird der Reisebeginn oder ein Anschluss verpasst oder verhindern unvollständige bzw. ungültige Reisedokumente die Weiterreise, so gilt dies als Rücktritt. In diesem Zusammenhang ist dringend eine Reisekosten-Rücktritt-Versicherung zu empfehlen.
Tritt der Kunde vom Buchungsvertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren.

Einzelreisen
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 4% des Reisepreises, mindestens aber 50,-- €/Person
- ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises
- ab 6. Tag vor Reisebeginn 70% des Reisepreises
- bei Rücktritt durch Nichtantritt am Reisetag bis 100% des Reisepreises.
Gruppenreisen
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% für die Gruppe
- ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Reisepreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn bis zu 70% des Gesamtpreises
Bei Rücktritt einzelner, bereits namentlich gemeldeter Teilnehmer einer Gruppe, zahlt der einzelne Teilnehmer
- bis 30 Tage vor Reisebeginn 20% des Teilnehmerpreises
- ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 40% des Teilnehmerpreises
- ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 60% des Teilnehmerpreises
- ab 14. Tag vor Reisebeginn bis zu 70% des Teilnehmerpreises.



6. Rücktritt und Kündigung durch die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR
Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR kann in den folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Buchungsvertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Beherbergungsvertrag kündigen :
a) ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
c) bis 4 Wochen vor Reiseantritt

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


8. Haftung des Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR
8.1 Der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung;
2. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Offerten angegebenen Leistungen, sofern die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsabschluß eine Änderung der Angaben erklärt hat;
3. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen.
8.2 Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9. Gewährleistung
A) Abhilfe
Wird die Leistung nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
B) Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Leistung kann der Kunde eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
C) Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Beherbergungsvertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Kunden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe möglich ist oder von der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
Er schuldet der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
D) Schadenersatz
Der Kunde kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR nicht zu vertreten hat.


10. Beschränkung der Haftung
11.1 Die vertragliche Haftung der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
1. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
2. soweit die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.2 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR bei Personenschäden bis 75.000,-- € je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise 4.000,-- €. Liegt der Reisepreis über 1.300,-- €, ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
11.3 Ein Schadensersatzanspruch gegen den Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Kontaktperson/ Herbergsleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Kunde schuldhaft einen Reisemangel anzumelden, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Vertragliche Ansprüche der Kunden verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.


13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Gerichtsstand
Der Kunde kann die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesem Fall ist der Sitz der Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR maßgebend.

15. Name/ Sitz der GbR
Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR, Waldstr. 7, 01819 Bahra

Gültig für das Jahr 2006



Verantwortlich für den Inhalt der Webseiten "herberge-bahra.de" und "herbergebahra.de" ist die Uwe Kleebaum/Harald Liebnitzky GbR, Waldstraße 7, 01819 Bahra.
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